Gründung und Registrierung der Gesellschaft

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Es ist nicht notwendig bei der Gründung einer Filiale in Mittel- oder Osteuropa viele Stunden mit dem Studieren der erforderlichen Rechtvorschriften zu verbringen oder den Prozess der langwierigen Kommunikation mit den örtlichen Beamten des Handelsregisters, des Gewerbe- und Steueramtes den Rechtsanwälten oder Notaren zu überlassen.

Unsere Klienten haben eine klare Vorstellung über die Verbreitung ihres Unternehmens im Ausland und sie wollen deshalb diesen zeit- und kostenintensiven Prozess vermeiden. Sie möchten so schnell wie möglich sich ihrem Unternehmen widme.

Überlassen Sie uns die Sorgen mit der Gründung einer Gesellschaft.

 

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In der Region von Mittel- und Osteuropa haben wir Erfahrungen mit der Gründung folgender Gesellschaften:

Im Rahmen der Dienstleistung Gesellschaftsgründung gewähren wir auch:

  • Beratung bei der Wahl des geeigneten Typs von Gesellschaft und der Form der Handelstätigkeit
  • Gründung der Gesellschaft nach den Wünschen des Klienten
  • Kommunikation mit den zuständigen Institutionen und Behörden
  • Gewährung aller mit der Gründung einer Gesellschaft zusammenhängenden Dienste
  • Erarbeitung der Gesellschaftsverträge und anderer rechtlichen Dokumente, die für die Gründung und die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erforderlich sind
  • Erledigung der Gewerbescheine eventuell Konzessionsurkunden, Anzeigen und Registrierung der Gewerbe beim Gewerbeamt
  • Stellung des Antrags auf die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister
  • Vertretung des Klienten vor dem Steueramt, vor allem bei der Registrierung des Steuersubjektes für die Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer und eventuell andere Steuern
  • Öffnen eines Bankkontos und Kommunikation mit der Bank
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