Für unsere Klienten gewährleisten wir auf der Grundlage der erteilten Vollmacht ihre Vertretung vor allen Behörden in der Region Mittel- und Osteuropas. Die Klienten sparen auf diese Weise ihre Zeit, die sie sonst der oft anspruchsvollen und langwierigen Kommunikation mit der örtlichen Bürokratie widmen müssten.
Für unsere Klienten gewährleisten wir in Mittel- und Osteuropa:
- Besorgung der Gewerbe- und Konzessionsurkunden oder anderen Zulassungen von anderen Behörden der Staatsveraltung, die zum Betreiben bzw. Beginn der unternehmerischen Tätigkeit berechtigen
- Einholung von Zulassungen und Lizenzen für das Betreiben des innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehrs
- Sicherstellung der Anerkennung der Ausbildungsdokumente mittels des Innenministeriums
- Erlangen der Arbeitsgenehmigung für eine Auslandsperson aus einem Nicht-EU-Land vom zuständigen Amt für Arbeit, Soziales und Familie,
- Erledigung des vorübergehenden Aufenthalts zwecks Beschäftigung (eventuell auch Geschäftstätigkeit, Familienzusammenführung, Studium oder Sondertätigkeit) bei der zuständigen Fremdenpolizei
- Erledigung anderer Angelegenheiten nach den aktuellen Bedürfnissen des Klienten

