Wir vertreten die Klienten unserer Gesellschaft anhand der Vollmacht vor allen örtlichen Ämtern und entlasten diese auf diese Weise von Problemen mit der Bürokratie. Wir können ihnen vor allem die Gewerbe- und Konzessionsurkunden oder Zulassungen von anderen Behörden der Staatsveraltung, die zum Betreiben und Einleiten der unternehmerischen Tätigkeit berechtigen, besorgen.
Wir besorgen Genehmigungen und Lizenzen zur Durchführung des Betriebs des innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güterverkehrs sowie die Annerkennung der Ausbildungsurkunden durch das Innenministerium, was ebenfalls ein anspruchvoller und langwieriger Prozess ist. Im Rahmen unserer Dienstleistungen sind wir im Stande für den Klienten als ausländische Person aus einem Nicht-EU-Land die Arbeitsgenehmigung vom zuständigen Amt für Arbeit, Soziales und Familie und den damit zusammenhängenden vorübergehenden Aufenthalt zwecks Beschäftigung, Familienzusammenführung, Studium oder Sondertätigkeit bei der zuständigen Fremdenpolizei zu besorgen.

