Liquidation der Gesellschaft

Der Prozess der Liquidation einer Gesellschaft ist oft sehr anstrengend vom buchmäßigen sowie auch steuerrechtlichen Standpunkt. Für die Liquidation Ihrer Gesellschaft und alle damit verbundenen Handlungen vom Anfang der Liquidation bis zur Streichung der Gesellschaft aus dem Handelsregister wird bei uns ein Team von Buchhalter, Steuerberater und Rechtsanwälter sorgen. Wir sind bereit die ganze Dokumentation fϋr Sie vorzubereiten und die ganze Kommunikation mit zuständigen Behörden zu erledigen.

Mitteilung über den Eintritt der Gesellschaft in die Liquidation

  • Beschluss der Vollversammlung über die Auflösung der Gesellschaft ohne Rechtsnachfolger und über den Eintritt in die Liquidation
  • Mitteilung über die Liquidation an das Handelsregister
  • Veröffentlichung der Liquidation im Handelsblatt und Mitteilung über die Liquidation an alle Gläubiger

Buchhaltungs- und Steuerberatung

  • Vorbereitung des Bϋcherabschlusses fϋr den der Liquidation voangehenden Zeitraum
  • Vorbereitung der Steuererklärung fϋr den der Liquidation voangehenden Zeitraum
  • Vorbereitung des Bϋcherabschlusses fϋr den Zeitraum der Liquidation
  • Vorbereitung der Steuererklärung fϋr den Zeitraum der Liquidation

Assistenz bei der Regelung der Vertragsagenda

  • Beratung bei der Beendigung der Vertragsbeziehungen mit den Vertragspartnern
  • Beratung bei der Beendigung der Arbeitsvertragsbeziehungen mit den gegenwärtigen Mitarbeiter

Vorläufige Berichte über den Vorgang der Liquidation

  • Vorbereitung und Genehmigung des Abschlussberichtes über den Verlauf der Liquidation
  • Vorbereitung und Genehmigung des Entwurf über die Verteilung und die Auszahlung des Liquidationsüberschusses

Beendigung der Liquidation

  • Assistenz bei der Erwerbung von aller Zustimmungen und Bescheinigungen notwendigen fϋr die Kϋndigung der Gesellschaft
  • Sicherung der Streichung von der Gesellschaft aus dem Handelsregister
  • Zustellung der Steuererklärung und des Bϋcherabschlusses fϋr den Zeitraum der Liquidation an den zuständigen Behörden

Im Fall, dass Sie nicht die vollständige Liquidation Ihrer Gesellschaft wϋnschen, aber Sie wollen auch nicht Ihre unternehmerische Aktivitäten fortsetzen und die weitere Handelsaktivitäten abwickeln, helfen wir Sie gerne wenigstens die gesetzlich festgelegte Verpflichtungen Ihrer Gesellschaft nachzukommen. Diese sog. schlafende Gesellschaft kann jederzeit Ihre unternehmerische Aktivität erneuern.

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