Outsourcing der Lohn- und Personalagenda

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Auch wenn die Europäische Union gewisse internationale Standards definiert, trotzdem ist die Lohnproblematik in den einzelnen europäischen Ländern sehr kompliziert und verschieden. Es ist deshalb nicht möglich, eine Leistungsübersicht des Lohnoutsourcing für alle Ländern Europas zu definieren. Es ist aber möglich mindestens die grundlegenden Tätigkeiten und Prozesse im Rahmen des Lohn-Outsourcing grob anzudeuten.

Outsourcing der Lohn- und Personalagenda beinhaltet vor allem folgende Leistungen:

  • Registrierung und Abmeldung der Arbeitnehmer bei allen erforderlichen Behörden und Versicherungsgesellschaften (z.B. Sozial- und Krankenversicherungen)
  • Vertretung des Klienten bei allen Prüfungen der Lohnagenda seitens der staatlichen Behörden
  • Entwerfen von Musterarbeitsverträgen für alle Arten der Arbeitsverhältnisse
  • die regelmäßige monatliche Berechnung der Löhne auf Grund der Anwesenheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz beinhaltet hauptsächlich – die Lohnstreifen der Arbeitnehmer in elektronischer oder gedruckter Form, die Gesamtrekapitulation der Löhne, Erzeugung des Banküberweisungsauftrags für alle Löhne der Arbeitnehmer und Zahlungen an Behörden und Versicherungsgesellschaften
  • Sicherstellung aller obligatorischen Meldungen an die einzelnen Behörden, wie z.B. die Sozial- und Krankenversicherungen, Arbeitsämter, Finanzsubjekte u. ä.
  • Reporting an das Management des Klienten über die Lohnagenda laut Spezifikation des Klienten,
  • Sicherstellung der Auszahlung der Löhne der Arbeitnehmer und der Abgaben an die entsprechenden Ämter
  • im Bedarfsfall Sicherstellung der Essensmarken für Ihre Arbeitnehmer auf Grund Ihrer Anwesenheit am Arbeitsplatz

Wir bemühen uns unsere Klienten von allen administrativen und anderen Vorgängen, die mit der Verarbeitung der Lohnagenda verbunden sind, zu entlasten. Die Grunddefinition unserer Zusammenarbeit mit dem Klienten lautet wie folgt:

Der Klient übergibt der Gesellschaft accace jeden Monat nur die Übersicht der Anwesenheit der einzelnen Arbeitnehmer der Filiale im jeweiligen europäischen Land am Arbeitsplatz und erhält zum festgelegten Termin den Überweisungsauftrag zur Auszahlung der Löhne an seine Arbeitnehmer, der gesetzlichen Abgaben und die Lohnstreifen der Arbeitnehmer (auch diese Leistung kann eventuell an unsere Gesellschaft delegiert werden – siehe „Treuhandkonto“). Alle übrigen Tätigkeiten werden von uns besorgt, der Klient ist zur keinerlei Aktivität gezwungen.

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