Wir möchten Sie gerne informieren, dass im Einklang mit der Novelle des Gesetzes über Mehrwertsteuer mit der Wirksamkeit ab 1. Januar 2010, wird die Verpflichtung über die elektronische Einreichung des Sammelkontoberichtes eingeführt. Die Einreichung soll spätestens bis 20 Tage nach der Beendigung der Periode, in der die Steuerzahler den Sammelkontobericht einzureichen verpflichtet sind, ausgeführt werden.
Die Sammelkontoberichte werden vor allem monatlich eingereicht, wobei bei manchen Klienten und nach der Erfüllung von bestimmten Anforderungen des Gesetzes über MwSt. wird auch die quartale Einreichung ermöglicht. Auf diesem Grund wird man manche Sammelkontoberichte schon in der Periode bis 20. Februar 2010 den Steuerverwalter einreichen.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Einreichung der Sammelkontoberichte wird ab 1. Januar 2010 die meisten Steuersubjekte betreffen. Dem Ausweis in dem Sammelkontobericht werden die Leistungen mit dem Lieferort im Ausland unterliegen, bei deren der Steuerzahler der Empfänger der Leistung ist.
Der Sammelkontobericht musst mit dem zugesicherten elektronischen Unterschrift unterschrieben werden. Man kann auch die andere Alternative wählen, die nicht die elektronische Unterschrift verlangt - dafür soll man aber das Abkommen mit dem Finanzamt abschließen.
Das Abkommen wird folgendes umfassen:
- Voraussetzungen der elektronischen Versendung / Zustellung
- Art der Beglaubigung der Einreichung durch elektronischen Mittels
- Aufweisen der Zustellung
Im Interesse der Erleichterung der Administrative empfehlen wir den Klienten die zweite Möglichkeit - die Einreichung der Sammelkontoberichten, die nicht mit dem zugesicherten elektronischen Unterschrift unterschrieben sind. Es wird aber die
Vorbereitung von folgenden Dokumente und Unternehmung von folgenden Schritte benötigen:
1. Registrierung der Benutzer für den Eintritt in die autorisierte Zone des Portals – diese Person sollte der verantwortliche accace Mitarbeiter sein. Als Ergebnis der Registrierung wird die Identifikationsnummer dem Benutzer beigeordnet. Diese wird als die Anmeldeabgabe in die autorisierte Zone der Steuerdirektion der SR benutzt.
2. Autorisierung des Benutzers für die Ausführung der Autorisierten Elektronischen Dienstleistungen (AED), die das folgende umfasst:
- Autorisierung mittels der Personalausweises des Benutzers – Mitarbeiter der accace bei dem Steuerverwalter
- Registrierungsformular – erfüllt im Punkt 1
- Vollmacht für die Ausübung der Autorisierten Elektronischen Dienstleistungen
- Handelsregisterauszug des Steuerzahlers
- Vereinbarung über die Zustellung der Dokumente
In der obengenannten Angelegenheiten werden wir Ihnen gerne unsere Asistenz gewährleisten. Für Fragen oder Bemerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

