STEUERHINWEISE_Tschechische Republik_Neuerungen bei der Besteuerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über weitere wichtige Änderungen bei der Besteuerung informieren, welche ab dem 1. Januar 2012 voraussichtlich in Kraft sein werden.

  • Änderung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr 10, sondern 14 % betragen. Der ermäßigte Satz gilt für Nahrungsmittel und Getränke, Bücher, medizinische Güter etc. Ab dem 1. Januar 2013 führt die Änderung den ermäßigten und den regulären Umsatzsteuersatz bei 17,5 % zusammen, wobei diesbezüglich allerdings noch weitere Änderungen beschlossen werden könnten.

  • Für befestigte Grundstücksflächen muss bis zum 31. Januar 2012 eine Erklärung zur Immobiliensteuer eingereicht werden

Am 1. Januar 2012 tritt die Novelle des Gesetzes über die Immobiliensteuer in Kraft, damit gilt ein spezieller (und im Vergleich zum ursprünglichen Satz der Grundsteuer deutlich höherer) Steuersatz für befestigte Grundstücksflächen, die zu unternehmerischen Zwecken genutzt werden. Gemäß der neuen Definition gelten als befestigte Grundstücksflächen Grundstücke oder deren Teile in Quadratmetern, die im Grundbuch als „Grundstücksart – sonstige Fläche oder befestigte Fläche und Hof“ eingetragen sind und deren Flächen nach dem Baugesetz durch einen Bau ohne vertikale Tragkonstruktion befestigt ist.

Die befestigten Grundstücksflächen müssen 2012 in der allgemeinen oder teilweisen Steuererklärung berücksichtigt werden, die bis Ende Januar 2012 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Wir helfen Ihnen gerne bei der Anfertigung dieser Steuererklärung.


Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie hierzu Fragen haben.


Mit freundlichen Grüßen, Ihr Accace-Team

13.12.2011
 
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