Für unsere Klienten gewährleisten wir auf der Grundlage der erteilten Vollmacht ihre Vertretung vor dem Steueramt des jeweiligen Staates. Die Vertretung kann im Rahmen gewöhnlicher Steuerpflichten, wie Registrierung bzw. Deregistrierung für verschiedene Steuerarten, meist handelt es sich um die Körperschaftssteuer, MwSt.-Steuer und Lohnsteuer, und bei der Erfüllung verschiedener Anzeigepflichten erfolgen. Wir vertreten die Klienten auch im Falle einer Steuerkontrolle, bei der örtlichen Erkundung oder bei Vorbereitung einer Berufung gegen die Entscheidung des Steueramtes.
Diese Dienstleistung bringt dem Klienten mehrere Vorteile. Kontakt mit dem Steueramt im jeweiligen Land erfolgt mittels unserer Steuerberater, was eine erhebliche Ersparnis an Zeit und Energie mit sich bringt, die oft für eine langwierige Kommunikation mit der zuständigen Steuerbehörde aufgewendet werden muss. Es sind weiter die fachlichen Erfahrungen unserer Steuerberater und ihre Kenntnis der nationalen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen.
Selbstverständlich auch mit dieser Dienstleistung erhalten Sie eine Kontaktperson für alle ihre Filialen und haben so die Möglichkeit, alle erforderlichen Informationen über die Kommunikation mit den Steuerämtern in ganzem Europa aus einer Quelle zu beziehen.