accace bietet Ihnen die Beratungsleistungen bezüglich der Zurückerstattung der MwSt. aus dem ausgewählten Europäischen Land. Die 8. Richtlinie der EU garantiert die Zurückerstattung der MwSt. auf Fabrikate und Leistungen, die mit der heimischen MwSt. erworben sind, den ausländischen MwSt.- Zahler nach der Erfüllung von bestimmten Kriterien und innerstaatlichen Rechtsvorschriften.
Für die erfolgreiche Zurückerstattung der MwSt. sind folgende Dokumente nötig:
- Richtig vorbereitete Antragsformular
- Originale der Ausgangsrechnungen ausgestellten von MwSt.- Zahler
- Beglaubigung über der Registrierung für die MwSt., die von dem Steuerverwalter (in dem Land des Antragsteller – Firmensitzes) ausgestellt
- Vollmacht für die Vertretung des Klienten in der Kommunikation mit dem Finanzamt in dem ganzen Prozess der Zurückerstattung der MwSt. (beim Bedarf des Klienten)
Wir stellen für Sie die Zurückerstattung der MwSt. aus dem Region Mittel- und Osteuropas, wo wir tätig sind, d.h. Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien und Ukraine, aber auch aus der anderen Länder der EU sicher.

